Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
26. Juni 1990
§ 42e
§ 42e – Berichtspflicht
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland vorzulegen.
Kurz erklärt
- Die Bundesregierung muss jährlich einen Bericht erstellen.
- Der Bericht handelt von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland.
- Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag vorgelegt.
- Die Situation dieser Minderjährigen wird analysiert.
- Ziel ist es, die Bedingungen und Herausforderungen zu dokumentieren.