Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 26. Juni 1990
§ 42e

§ 42e – Berichtspflicht

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland vorzulegen.

Kurz erklärt

  • Die Bundesregierung muss jährlich einen Bericht erstellen.
  • Der Bericht handelt von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland.
  • Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag vorgelegt.
  • Die Situation dieser Minderjährigen wird analysiert.
  • Ziel ist es, die Bedingungen und Herausforderungen zu dokumentieren.